Der Bundesnachrichtendienst ist verunsichert. Dieser Eindruck drängt sich nach zwei Tagen intensiver Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht auf. Im Mittelpunkt standen die Befugnisse des deutschen Geheimdienstes in der strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Hinter dem sperrigen Begriff steht ein gefährlich einfacher Gedanke: Nicht-Deutsche im Ausland sind für den Geheimdienst zum Abhören freigegeben. Mehrere Kläger:innen hatten gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen gegen solche Regelungen im BND-Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht, unterstützt von weiteren Organisationen. Sie rückten vor allem die Gefahren für die Pressefreiheit in den Fokus.
Schon im Vorfeld der Verhandlung meldete sich der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler zu Wort, warnte vor fatalen Auswirkungen, schutzlosen Soldat:innen und sich im Grabe drehenden Grundgesetzvätern.
Ihm sprang aus schon lange andauerndem Ruhestand sein Vor-Vorgänger August Hanning zur Seite. Er verfasste auf Bild.de eine Gastbeitrag mit dem Titel „Absurdistan in Karlsruhe!“. Dass eine solche Überschrift vermutlich eher der Feder der Boulevard-Macher:innen entspringt, mag man zu Hannings Gunsten mutmaßen. Alarmismus zusammengefasst: Bekommt der BND straffere gesetzliche Zügel, sind wir alle in Gefahr. Wird er strenger kontrolliert, will keiner der großen mächtigen ausländischen Partner mehr mit ihm spielen. Wie das Grundschulkind, das zum Abendessen zu Hause sein muss, und deshalb von den älteren Freund:innen noch Jahre später nicht zur Party eingeladen werden wird.
Respektvoller gaben sich die aktuellen Vertreter:innen von BND und seinem Dienstherrn Bundeskanzleramt vor Gericht. Mit einer Entourage von fast 30 Beamt:innen angereist, präsentierten sie sich dem ersten Senat so ganz anders als es geneigte Interessierte aus dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss kannten. Dort dominierten Äußerungen, die im sympathischsten Fall auf ein beharrliches Nicht-Erinnern oder ein Nicht-Sagen-Dürfen verwiesen. Doch auch Respektlosigkeit gegenüber den Abgeordneten und dreist-bockige Weigerungen, banale Begriffe wie „Kurzwelle“ zu erklären, standen auf der Tagesordnung.
Vor Gericht gab es nur wenige Momente, in denen eine Aussage verwehrt wurde. Erstaunlich offen erklärten die Staatsdiener:innen, wie die Ausfilterung von deutscher Kommunikation aus abgefangenen Datenverkehren passiert. Eine solche konsistente Erklärung zu bekommen, hätte im Ausschuss wohl mehrere Wochen gedauert. Kein Aus-der-Nase-Ziehen um herauszufinden, was der pubertäre Teenager angestellt hat. Kein Machtspiel, ob nicht die kleinste Information noch zum Staatsgeheimnis erklärt werden könnte – egal, ob sie schon mehrmals in der Presse stand.
Für wen gelten Grundrechte?
Der BND und die Regierung befürchten wohl, dass die Befugnisse des BND beschnitten werden könnten. Der aktuelle BND-Präsident Bruno Kahl und seine Mitarbeiter:innen betonten, wie wichtig die Fernmeldeaufklärung für den Geheimdienst sei und versuchte, auch die ausländischen Kooperationen in bestem Licht darzustellen. Doch man müsse auch liefern. „Wenn wir selber nichts zu bieten haben, würden wir auch von anderen nichts mehr bekommen“, so Kahl. Von dem anmaßend anmutenden Selbstbewusstsein seiner Vorgänger mit ihren Äußerungen war nichts zu spüren. Handzahm erläuterte man, was in Dienstanweisungen steht und betonte die konstruktive Zusammenarbeit mit den Kontrollgremien. An Probleme mit schwer kontrollierbaren Abteilungen, die ein Eigenleben führen, will sich hier niemand mehr erinnern.
Ob das reicht? Die Fragen der Richterinnen und Richter waren gründlich, detailliert, kritisch und sachkundig. Vor allem am ersten Tag bewegten sich die Regierungsverteter:innen auf schwierigem Gelände. Es ging lange um die Frage, ob sich ein Ausländer im Ausland auf deutsche Grundrechte berufen könne. Deutschland gewährleiste Grundrechte in Deutschland für das deutsche Volk, argumentierte der Bevollmächtigte der Bundesregierung Joachim Wieland immer wieder. Nicht-Deutsche könnten sich nicht einfach auf jeden Grundgesetz-Artikel berufen.
„Ist es vorstellbar, dass die Menschenwürde für die Auslandstätigkeit des BND nicht anwendbar ist?“, fragte Richter Andreas Paulus daraufhin. Eine Ohrfeige in Wortform, der es der Regierung nicht so recht auszuweichen gelang. Dass Wieland am Ende der mündlichen Verhandlung darum bat, bei der Entscheidung des Gerichts genug Raum für die berechtigten Interessen des Gesetzgebers zu lassen, deutet darauf hin, dass auch die Bundesregierung nicht davon ausgeht, ohne Konsequenzen aus dem Verfahren herauszukommen.
